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Fachbereiche Leipzig  

Altenpfleger/in (nur Umschulung)

Die Altenpflege stellt hohe Anforderungen sowohl an die pflegerischen, psychologischen als auch sozialen Kompetenzen. Altenpfleger/innen müssen in der Lage sein, sowohl medizinische Behandlungspflege als auch sozialpflegerische/psychiatrische Betreuung selbständig und im Zusammenwirken mit anderen Berufsgruppen umzusetzen. Altenpfleger/innen begleiten alte Menschen ganzheitlich in allen Bereichen der Altenhilfe. Sie übernehmen eigenverantwortlich und selbstständig die Betreuung, Pflege, Aktivierung und Rehabilitation alter Menschen.

Arbeitsbereiche/Branchen:
Altenpfleger/innen arbeiten in Altenpflegeheimen bzw. Senioreneinrichtungen, auf Sozialstationen, in der Wohnung der zu betreuenden Personen, in Rehabilitationseinrichtungen, Tagesstätten, in geriatrischen Stationen von Krankenhäusern.

Ausbildungsinhalte

Grundlage der Ausbildung sind das aktuelle Altenpflegegesetz (AltPflG) sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (AltPflAPrV).

Lernfelder

Theorie & Praxis (lt. Stundentafel mind. 2100 UE)

  • Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
  • Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
  • Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen
  • Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden
  • Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
  • Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
  • Berufliches Selbstverständnis entwickeln
  • Lernen lernen
  • Anleiten, Beraten und Gespräche führen
  • Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen
  • An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken
  • Die eigene Gesundheit erhalten und fördern

fachrichtungsübergreifende Fächer

  • Deutsch, Englisch
  • Religion/Ethik

berufspraktische Ausbildung

Praktika (lt. Stundentafel mind. 2500 Std.)

Die theoretischen Lernfelder werden von Praktika unterschiedlicher Dauer in der im Lehrvertrag benannten Pflegeeinrichtung (stationären/teilstationären Einrichtungen der Altenhilfe, Einrichtungen der häuslichen Pflege etc.) begleitet.


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Prüfung/Abschluss

Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Bei Bestehen erlangen die Absolventen/innen den bundesweit anerkannten Berufsabschluss Altenpfleger/in.

Ausbildungsbeginn/-dauer

Die Umschulung startet jährlich zum 01. März/01. September oder in Absprache mit dem zuständigen Kostenträger. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre (Vollzeit).
Berufsbegleitende Ausbildungen bedürfen der Rücksprache mit der Schule.

Zugangsvoraussetzungen

  • Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss oder 
    eine andere abgeschlossene 10-jährige Schulausbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder 
    der Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss, zusammen mit
    a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mind. 2 Jahren oder
    b)
    einer Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in zu arbeiten oder eine landesrechtlich geregelte, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von mind. 1-jähriger Dauer in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe nachgewiesen wird
  • gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest – 1 Monat vor Ausbildungsbeginn einzureichen)

Qualifizierung & Karriere

Dipl.-Pflegewirt/in
(in einigen Bundesländern können besonders qualifizierte Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung auch ohne Hochschulzugangsberechtigung studieren)

Finanzierung & Kosten

Bei dieser Ausbildung handelt es sich um eine schulische Berufsausbildung an staatlich genehmigten Berufsfachschulen mit praktischer Ausbildung in Altenpflegeeinrichtungen. 

Nach AZWV zugelassene Umschulung – Die Finanzierung der Umschulung erfolgt zu 2/3 (24 Monate) durch Kostenträger (z.B. Arbeitsagentur, Rentenversicherungsträger, Soldatenversorgungsgesetz). Der Rest (12 Monate) muss vom Träger der praktischen Ausbildung (Pflege- bzw. Seniorenheime) übernommen werden.


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