| Fachbereiche Leipzig |
Die Altenpflege stellt hohe Anforderungen sowohl an die pflegerischen, psychologischen als auch sozialen Kompetenzen. Altenpfleger/innen müssen in der Lage sein, sowohl medizinische Behandlungspflege als auch sozialpflegerische/psychiatrische Betreuung selbständig und im Zusammenwirken mit anderen Berufsgruppen umzusetzen. Altenpfleger/innen begleiten alte Menschen ganzheitlich in allen Bereichen der Altenhilfe. Sie übernehmen eigenverantwortlich und selbstständig die Betreuung, Pflege, Aktivierung und Rehabilitation alter Menschen.
Arbeitsbereiche/Branchen:
Altenpfleger/innen arbeiten in Altenpflegeheimen bzw. Senioreneinrichtungen, auf Sozialstationen, in der Wohnung der zu betreuenden Personen, in Rehabilitationseinrichtungen, Tagesstätten, in geriatrischen Stationen von Krankenhäusern.
Grundlage der Ausbildung sind das aktuelle Altenpflegegesetz (AltPflG) sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (AltPflAPrV).
Theorie & Praxis (lt. Stundentafel mind. 2100 UE)
Praktika (lt. Stundentafel mind. 2500 Std.)
Die theoretischen Lernfelder werden von Praktika unterschiedlicher Dauer in der im Lehrvertrag benannten Pflegeeinrichtung (stationären/teilstationären Einrichtungen der Altenhilfe, Einrichtungen der häuslichen Pflege etc.) begleitet.
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Bei Bestehen erlangen die Absolventen/innen den bundesweit anerkannten Berufsabschluss Altenpfleger/in.
Die Umschulung startet jährlich zum 01. März/01. September oder in Absprache mit dem zuständigen Kostenträger. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre (Vollzeit).
Berufsbegleitende Ausbildungen bedürfen der Rücksprache mit der Schule.
Dipl.-Pflegewirt/in
(in einigen Bundesländern können besonders qualifizierte Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung auch ohne Hochschulzugangsberechtigung studieren)
Bei dieser Ausbildung handelt es sich um eine schulische Berufsausbildung an staatlich genehmigten Berufsfachschulen mit praktischer Ausbildung in Altenpflegeeinrichtungen.
Nach AZWV zugelassene Umschulung – Die Finanzierung der Umschulung erfolgt zu 2/3 (24 Monate) durch Kostenträger (z.B. Arbeitsagentur, Rentenversicherungsträger, Soldatenversorgungsgesetz). Der Rest (12 Monate) muss vom Träger der praktischen Ausbildung (Pflege- bzw. Seniorenheime) übernommen werden.