| Fachbereiche Leipzig |
Gesundheits- und Krankenpfleger/in ist ein moderner, hochqualifizierter Beruf, der Verantwortungsbewusstsein, besondere kommunikative Fähigkeiten und eigenständiges Handeln verlangt. Die Arbeit als Gesundheits- und Krankenpfleger/in umfasst alle pflegerischen Tätigkeiten, die die eigenen Fähigkeiten der Patienten motivieren und pflegebedürftige und kranke Menschen unterstützen. Sie assistieren Ärztinnen und Ärzten bei Diagnose, Therapie und Operationen. Geprägt wird die Tätigkeit durch eine enge Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen im Team. Im Mittelpunkt stehen die Patienten, die rund um die Uhr Hilfe und Zuwendung benötigen.
Arbeitsbereiche/Branchen:
Hauptsächlich arbeiten Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen in Krankenhäusern und Kliniken, ambulanten häuslichen Pflegediensten oder Einrichtungen der Altenpflege und Rehabilitation, bei Hilfsorganisationen und kirchlichen Gemeinden, in Sozialstationen und Hospizen oder in Gesundheitsämtern und beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Grundlage der Ausbildung sind das aktuelle Krankenpflegegesetz (KrPflG) sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (KrPflAPrV).
Theorie & Praxis ( lt. Stundentafel mind. 2100 UE, einschließlich fachpraktischer Unterricht)
Praktika (lt. Stundentafel mind. 2500 Std.)
Die theoretischen Lernfelder werden von Praktika unterschiedlicher Dauer in verschiedenen Praxisfeldern krankenpflegerischer Arbeit begleitet, wie z.B. in den Fachbereichen Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie und Psychiatrie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie.
Die Umschulung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Bei Bestehen erlangen die Absolventen/innen den bundesweit anerkannten Berufsabschluss Gesundheits- und Krankenpfleger/in.
Die Umschulung startet jährlich zum 01. März/01. September oder in Absprache mit dem zuständigen Kostenträger. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre (Vollzeit).
Berufsbegleitende Ausbildungen bedürfen der Rücksprache mit der Schule.
Dipl.-Pflegewirt/in
(in einigen Bundesländern können besonders qualifizierte Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung auch ohne Hochschulzugangsberechtigung studieren)
Bei dieser Ausbildung handelt es sich um eine schulische Berufsausbildung an staatlich genehmigten Berufsfachschulen mit praktischer Ausbildung in Krankenhäusern.
Nach AZWV zugelassene Umschulung – Die Finanzierung der Umschulung erfolgt zu 2/3 (24 Monate) durch Kostenträger (z.B. Arbeitsagentur, Rentenversicherungsträger, Soldatenversorgungsgesetz). Der Rest (12 Monate) muss in Absprache mit dem Träger der praktischen Ausbildung (Krankenhäusern) erfolgen.